Luftverkehrsrecht (Zuverlässigkeitsüberprüfungen)

Aufgrund der räumlichen Nähe zum Flughafen Rhein-Main und nicht zuletzt aufgrund zahlreicher persönlicher Kontakte zu Flughafenmitarbeitern, hat sich insbesondere seit der Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen im Flugverkehr seit dem 9.11.2001 die Vertretung von Flughafenmitarbeitern bei den regelmäßigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftverkehrsgesetz als weiterer Arbeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin María Vior herausgebildet. Sie berät den betroffenen Mitarbeiter und vertritt diesen während der gesamten Verfahrensdauer vor der Luftsicherheitsbehörde. Sollte eine Ladung zu einer persönlichen Anhörung erfolgen, bereitet Rechtsanwältin Vior den zu überprüfenden Mitarbeiter auf diese vor und begleitet ihn auf Wunsch auch zum Termin.